Cusus curiae est lex curiae.
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Der Geschäftsgang eines Gerichtshofs ist das Gesetz des Gerichtshofs.
Der Geschäftsgang eines Gerichtshofs ist das Gesetz des Gerichtshofs. Gerichte halten ihren Geschäftsgang und ihre Geschäftsordnung ein wie ein Gesetz. S. heute z.B. § 140 GVG.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.